Von itti, 13. Juli 2015

EuGH Urteil zu Schwermetallen in Spielzeug

Laufend lesen wir Berichte über Schadstoffe in Spielzeug. Es macht mich immer wütend, dass es Hersteller oder Importeure von Spielzeug gibt, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung -insbesondere unserer Kinder- nicht völlig ausschließen, indem sie konsequent auf jegliche Schadstoffe verzichten.
Vor dem Hintergrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), hat der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI), nachfolgende Pressemitteilung heraus gegeben.
Die Bundesregierung war vor Gericht gezogen, um die in Deutschland vermeintlich strengeren Grenzwerte beibehalten zu können. Der EuGH entschied nun, dass die europäischen Grenzwerte für Schwermetalle wie Antimon, Arsen und Quecksilber auch in Deutschland gelten müssen.

Pressemitteilung des Deutschen Verbandes der Spielwarenindustrie

Hier die vollständige PM:

DVSI begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schadstoff-Grenzwerten
09 Jul 2015

Grafik DVSISpielzeugsicherheit hat für die Hersteller oberste Priorität

Nürnberg (wg) – Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Schadstoff-Grenzwerten in Spielzeugen. „Mit dem Urteil in zweiter Instanz erhalten die Hersteller in Deutschland endlich absolute Rechtssicherheit. Damit steht auch dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union nichts mehr im Wege“, kommentierte DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil am Donnerstag (9. Juli) in Nürnberg die Entscheidung in Luxemburg.

„Der DVSI und seine 230 Mitglieder stehen geschlossen hinter der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, die eine der striktesten Regelungen für Konsumgüter weltweit ist“, erklärte der Jurist weiter. Die Spielzeugsicherheit habe für den DVSI „höchste Priorität“.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der DVSI bedauert, dass die Bundesregierung gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 14. Mai 2014 Rechtsmittel eingelegt hatte. Deutschland wollte die nationalen Regelungen beibehalten und hatte dies damit begründet, dass die eigenen Grenzwerte für Schadstoffe wie Arsen, Antimon und Quecksilber strenger seien und einen höheren Schutz böten als die europäischen Regelungen. Die EU hatte dies bestritten und abgelehnt.

„Nun hat der EuGH erneut bestätigt, dass die neue Spielzeugdirektive wissenschaftlich begründet ist und die Sicherheit von Spielzeug gewährleistet“, konstatierte Brobeil. So sei eine Spielzeugflöte strenger reguliert als eine Musikflöte und eine Spielzeug-Gabel müsse strengere Anforderungen erfüllen als ein normales Essbesteck. Da kein Hersteller seine Spielwaren ausschließlich für einen bestimmten nationalen Markt produziere, hätten unterschiedliche Grenzwerte nur einen höheren Mehraufwand erfordert, ohne dadurch mehr Verbrauchersicherheit zu bewirken. Der DVSI sieht in dem nun geltenden einheitlichen EU-Recht ausschließlich Vorteile. (Markierung Livona)
Ende

Adresse: DVSI – Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.
Wiesentalstraße 34
90419 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 477112-0
Fax: +49 (911) 477112-99
E-Mail: info@dvsi.de

Livona E-Mail an den DVSI

Ich habe mir erlaubt, meine Verwunderung über diese PM als E-Mail an den (DVSI) zu senden:

Liebe Mitglieder im Deutschen Verband der Spielwarenindustrie (DVSI),

ich habe ihre Pressemitteilung vom 09.Juli 2015 „DVSI begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schadstoff-Grenzwerten“ gelesen und bin etwas verwundert.
Es kann doch bei Spielzeug für KINDER nicht darum gehen, welche Richtlinien zu Schadstoffgrenzwerten in Kinderspielzeugen die besseren, geeigneteren oder vorteilhafteren sind. Ich bin der Meinung, dass insbesondere Spielzeug für Kinder absolut frei von allen möglichen Schadstoffen sein muss. Ein Grenzwert kann also nur Null sein, das wäre eindeutig.

Das hätte ich auch von Ihnen, als bekannte Spielzugwaren-Unternehmen, erwartet. Sollten Sie mit ihrem Verband nicht mit bestem Beispiel voran gehen und nur Spielzeuge anbieten, die frei von jeglichen Schadstoffen sind? Das wäre doch ein echter Wettbewerbsvorteil für Sie und eine echte Sicherheit für ihre Kunden, uns Eltern und unsere Kinder.

Oder geht es nur um „Wachstum“? Ich würde mich freuen, wenn Sie darüber nachdenken!

Das es auch anders geht, darüber schreiben wir immer wieder in unserm Blog www.livona.de. Hier mal drei Beispiele:
Kugelbahn aus Holz
Knete Stifte Fingerfarben
Widder Horst – das Holzrutschtier

Logo + Grafik: DVSI

Wenn ich eine Antwort erhalten sollte, erfahrt ihr es hier.

– Was meint ihr dazu?

2 Antworten auf EuGH Urteil zu Schwermetallen in Spielzeug

  1. Bettina sagt:

    Hast du eine Antwort bekommen? Vermutlich nicht, oder? Genau das gleiche frage ich mich auch immer. Da wird über irgendwelche Grenzwerte diskutiert, als ob das so sinnvoll wäre. Anstatt einfach mal Schadstoffe auszuschließen. Aber das ist wohl eine Idealvorstellung. Und betrifft ja nicht nur Spielzeug…. das haben wir ja überall um uns herum, in unserer Couch, in der Glühbirne, selbst einer Kerze und in unserer Kleidung uvm…..

    • Birgit sagt:

      Stimmt nicht ganz. Auf meine erneute Nachfrage erhielt ich gestern folgende Zwischenantwort: „Guten Tag verehrte Frau Ittershagen-Hammer, sorry, dass Sie leider noch keine Antwort auf Ihre Email vom 13. Juli erhalten haben. Ich hatte diese sofort nach Erhalt an DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil zur Beantwortung weitergeleitet. Ich habe heute Herrn Brobeil, der derzeit in Urlaub ist, noch einmal auf die Email hingewiesen und ihn um Beantwortung gebeten.
      Schöne Grüße nach Sachsen“ – Wolf M. Günthner
      Das ist schon mal besser als nichts. Auf die Antwort von Herrn Brobeil warte ich gespannt.
      Ich halte dich auf dem Laufenden.

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