Von Adina, 3. September 2012

Kritik an der Novel-Food-Verordnung

„Die Novel-Food-Verordnung verkommt immer mehr zum Verhinderungsgesetz für gesunde Lebensmittel!“ Klemens Reif, Vorstand des Rohkostproduzenten lifefood ist empört über die einstweilige Verfügung, die der Verband Sozialer Wettbewerb beim Landgericht Nürnberg kürzlich gegen sein Unternehmen erwirkt hat. Die Verfügung richtet sich gegen die von der lifefood Rohkost AG vertriebenen Yacon-Produkte.

Die Yacon-Knollen und -Blätter werden in Südamerika als schmackhafte, süße Lebensmittel geschätzt. Man kann dort Yacon-Produkte auf den Bauernmärkten und in Lebensmittelgeschäften kaufen. In der Naturheilkunde werden Yacon-Produkte vor allem von Diabetikern verwendet.

ein Glas mit YaconAufgrund der Verfügung, die darin Begründung fand, dass Yacon vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang in Europa verzehrt worden sei und deshalb der Novel-Food-Verordnung unterliege, hat lifefood alle Yacon-Produkte vom Markt nehmen lassen. Vorerst, denn lifefood wird dagegen vorgehen. Wie Reif erläutert, wurde Yacon schon 1927 im Versuchsanbau in Italien kultiviert. „In den frühen Vierziger-Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es auch Yacon-Anbau in Deutschland und Tschechien. Wir wissen momentan aber noch nicht, ob dies ausreicht, um von einem nennenswerten Verzehr sprechen zu können“.

Süssungsmittel Yacon unterliegt Novel Food Verordnung

In weiten Teilen der Welt gilt Yacon als gesundheitlich besonders wertvoll. Der krautige Korbblüter ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Anden und ist mit Topinambur verwandt. Die Wurzelknollen enthalten keine Stärke, dafür einen hohen Anteil an Fruktanen und ist deshalb gerade für Diabetiker interessant.

Sogenanntes Novel Food, bezeichnet neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten. Diese unterliegen einer einheitlichen Regelung, um das Funktionieren des Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft zu schützen. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit werden diese Lebensmittel einer einheitlichen Sicherheitsprüfung unterzogen, heißt es dazu beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In der EU darf Novel Food nur nach einem sehr aufwendigen und teuren Anmeldeverfahren angeboten werden. Die Zulassung erfolgt nur dann, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde.

Ist der Verbraucher wirklich geschützt?

Weniger drastisch reagierten die Behörden auf die alarmierenden Befunde des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin in Aachen zum Gehalt gesundheitsschädlicher Schadstoffe in den Perlen des Trendgetränks „Bubble Tea“. Neben Allergenen wurden auch polibromierte Stoffe, Styrol und Acetophenon nachgewiesen. Die Chemikalie Acetophenon wird als Aromastoff verwendet, Styrol kommt in der Kunststoffherstellung zum Einsatz. Die Herkunft der Bromsubstanzen ist noch unklar. In welcher Menge die Gifte enthalten sind, beschäftigt nun die Lebensmittelkontrolleure des Verbraucherschutzministeriums in Nordrhein Westfalen. Doch die untersuchen Lebensmittel erst dann, wenn es einen konkreten Verdacht auf Gesundheitsgefährung gibt.

Bubble Tea wurde in den 80er Jahren in Asien entwickelt. Dem Getränk auf der Grundlage von Schwarzem oder Grünem Tee, Milch und Fruchtsirup wurden später Kügelchen aus Tapioka zugesetzt, damit diese beim zerbeißen platzen. Tapioka ist eine geschmacksneutrale Stärke, die aus der Maniokwurzel gewonnen wird.

Diese Fälle zeigen ganz deutlich, dass bei der Zulassung und Unbedenklichkeitseinstufung mit zweierlei Maß gemessen wird. Im Falle der süßen Kalorienbombe „Bubble Tea“ ist der Verbraucherschutz gefragt. Denn schon die Bezeichnung „Tee“ darf als irreführend gelten. Besteht das Getränk doch hauptsächlich aus geschmacks-, farb- und konservierungsmittelhaltigem Sirup und Zucker.

4 Antworten auf Kritik an der Novel-Food-Verordnung

  1. Petra sagt:

    Tahitian Noni hat deswegen auch Unmengen von Geld investieren müssen damit der Saft in Europa vertrieben werde darf. Heute bin ich froh dass die Firma hierfür das Geld investiert hat. Denn dieser Saft ist der EINZIGE welche das Label wirklich verdient hat, alle anderen Mitbewerber sind Trittbrettfahrer. Dafür hat sich TAHITIAN NONI inzwischen einen Namen gemacht- ist doch auch positiv zu sehen oder?
    Geprüfte Qualität !!!!!!

  2. johannes sagt:

    Novell FOOD

    das gehört sofort wieder eingestampft,
    das ist die pure Chemieunterstützung,
    die in Parma (Italien Aussenstützpunt der EU) betrieben wird und von der ILSI subventioniert (Lobby)
    es kann so nicht weiter gehen, wir müssen handeln wie beim Olivenölkännchen.

    mfg johannes

    • Birgit sagt:

      Hallo Johannes, danke für Ihren Kommentar. Können Sie uns über die Lobbyarbeit weitere fundierte Informationen geben, oder einen Gastartikel auf Livona verfassen?

  3. Tacitus sagt:

    Zur Zeit machen diverse Bezirksregierungen geradezu Jagd auf Kräuter etc. (Stevia, Cistus etc. )
    Ist auch leichter, als den echten Gefahren zu begegnen wie Produktpiraterie, illegale Substanzen etc.
    Wenn der Fake mit der Einstufung als Medizin nicht hinhaut, ab nach Brüssel , dauert 10 Jahre und kostet Unsummen. Fakten haben die brüsseler Bürokraten noch nie geschreckt.
    Wichtig wäre in den Bundesländern in denen schon die entsprechenden Informationsgesetze gelten, daß die Bürger einfach die Vorgänge abfragen und die Hinterzimmerspielchen ans Licht kommen.

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