Gültig in der ganzen EU
Am 1. Juli 2012 trat die Kennzeichnungspflicht für vorverpackte Bio-Lebensmittel in Kraft. Durch die Anerkennung in der gesamten EU wurde die zusätzliche Kennzeichnung mit auf unterschiedlichen Märkten anerkannten Siegeln (deutsches Bio-Siegel, etc.) theoretisch hinfällig. Produzenten nutzen aber meist die doppelte Kennzeichnungsmöglichkeit. Alle Produkte, die das EU-Bio-Label tragen, informieren auf der Verpackung, woher die verwendeten Rohmaterialien stammen. Der Vertrieb von biologischen Produkten aus Drittländern ist auf dem gemeinsamen Markt nur zulässig, wenn diese unter gleichen oder gleichwertigen Bedingungen produziert und kontrolliert wurden.
Einheitliche Richtlinien für Bio-Lebensmittel in der EU
Für die Einhaltung der Richtlinien hat jedes EU-Mitgliedsland ein Kontrollsystem mit Kontrollbehörden oder privaten Kontrollstellen aufgebaut, die die Kontrollen und Zertifizierung der Bioerzeugnisse durchführen. Grundlage sind EU-weite Regeln für die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen. Da sich die Europäische Union von weit aus dem Norden bis tief in den Süden und Osten Europas erstreckt, können örtliche klimatische, kulturelle oder strukturelle Unterschiede durch vorgesehene Flexibilitätsregeln ausgeglichen werden. Als „biologisch“ dürfen Lebensmittel nur ausgezeichnet werden, wenn ihre landwirtschaftlichen Ingredienzien zu mindestens 95 Prozent aus biologischer Erzeugung gemäß den Richtlinien stammen.
Seit dem 1. Juli 2012 ist die Verwendung des EU-Bio-Siegels verpflichtend.